Zweckverband Hochwasserschutz

RAUM BADEN-BADEN/BÜHL

Bau und Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken

Eine Möglichkeit des technischen Hochwasserschutzes neben der Errichtung von Deichen und Dämmen ist der Bau von Hochwasserrückhaltebecken. Im Vordergrund stehen dabei die Niederschlagsmengen, die im Einzugsgebiet aufkommen können und das Abflussverhalten der Gewässer.

Jedes Hochwasserrückhaltebecken hat einen Grundablass mit Verschlussmöglichkeit (Schieber), der die Entleerung eines eingestauten Beckens kontrolliert und gerade soviel Wasser in den weiterführenden Bach abgibt, dass dieser die Mengen ohne Ausuferungen oder Schäden abführen kann. Der Abfluss des Beckens kann durch eine feste Schieberstellung geregelt werden oder aber durch eine wasserstandsabhängige elektronische Steuerung, die den Wasserstand im Becken misst und den Schieber je nach Bedarf auf- oder zudreht.

Wenn jedoch das zur Verfügung gestellte Rückhaltevolumen nicht für das gerade stattfindende Regenereignis ausreicht und die das Becken begrenzenden Dämme dem Wasserdruck nicht mehr standhalten können, erhöht sich die Gefahr für die unterhalb liegenden Ortslagen. Die bei einem Dammbruch freiwerdenden Wassermengen würden erhebliche Schäden mit sich bringen. Deshalb verfügt jedes Becken über eine sogenannte Hochwasserentlastungsanlage, die dafür sorgt, dass das Wasser, welches auf ein vollgefülltes Becken trifft, durch einen „Überlauf“ gleich in den weiterführenden Bach abgegeben wird. Dieser wird zwar dann an den Schwachstellen ausufern, aber die damit einhergehenden Schäden sind weitaus geringer als bei einem Dammbruch.

In den letzten Jahren wurde auch das Augenmerk auf die Einfügung der Becken ins das Landschaftsbild gelegt und auch die ökologische Durchgängigkeit gerade auch für Kleinstlebewesen konnte signifikant verbessert werden. So werden die „technischen“ Hochwasserrückhaltebecken zu neuem Lebensraum und sind oftmals als besonders geschützte Biotope nach dem Naturschutzgesetz eingestuft.

 

Übersicht über die Hochwasserrückhaltebecken (rote Markierung) im Verbandsgebiet