Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden ist bemüht, diese Homepage in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu machen. Der Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit dem L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bilder sind ohne Alternativtexte bei umfangreichen Bildergalerien.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.04.2026 erstellt.
Die Erklärung wird im April/Mai 2026 durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit überprüft werden.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl
Weitenunger Straße 25 a
77815 Bühl
Telefon: 07223 935-7000
E-Mail: zvhs(at)buehl.de
Sie können auch gerne unser Kontaktformular benutzen.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.