Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen können bei der Geschäftsstelle des Verbands kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.
Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung auch zugesandt werden. Der Versand an eine E-Mailadresse erfolgt kostenlos.
Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl
Geschäftsstelle
Weitenunger Straße 25 a
77815 Bühl
Telefon: 07223 - 935 7000
Telefax: 07223 - 935 7029
Pressemitteilung der Stadt Baden-Baden:
Wasserstand der Oos auf Tiefstand – Verzicht auf Wasserentnahme
Die Allgemeinverfügung untersagt ab sofort jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Quellen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Davon betroffen ist beispielsweise das Schöpfen mit Eimern, Gießkannen und Kanistern zur Gartenbewässerung und zur Wasserentnahme für die Herstellung von Getränken. Ebenso untersagt ist die Wasserentnahme mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen, sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Das Tränken von Tieren bleibt weiterhin erlaubt. Bei bestehenden Wasserrechten sind die festgelegten Mindestabflüsse einzuhalten.
Verstöße gegen die Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Wasserqualität an der Oos und anderen Bächen nicht regelmäßig überprüft wird und dort keine amtlich ausgewiesenen Badestellen existieren. Das Betreten der Fließgewässer verstärkt zudem die Stresssituation für Fische und andere aquatische Organismen.
Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll mit unseren Gewässern umzugehen.
Fragen zur aktuellen Situation und der Allgemeinverfügung beantwortet das städtische Umweltamt gerne unter der Tel.-Nr. 07221/93-1501 oder per Mail an umwelt@baden-baden.de.
bitte klicken Sie auf den untenstehenden Link:
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung
am 23. Juni 2026, 11:30 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses in Weitenung.
Es wurden die Bildung von Rückstellungen sowie die Übertragung von Haushaltsausgaberesten beschlossen.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2025 wurde festgestellt.
Für die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Nr. 2 in Baden-Baden-Steinbach wurden die Tiefbauarbeiten an die Firma Bau und Grün AG, Sinzheim vergeben.
Die Sanierungsplanungen für die Hochwasserrückhaltebecken Nr. 19 und 20 wurden vorgestellt.
Das Investitionsrahmenprogramm für die Jahre 2027 - 2032ff wurde beschlossen.
Zum Stand der aktuellen Baumaßnahmen gab es einen Bericht.
Räumung und Instandhaltung der Gewässer und Anlagen des Zweckverbandes Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl
Als Träger der Unterhaltungslast kündigt der Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl den betroffenen Anliegern an den Verbandsgewässern und Hochwasserrückhalte-becken gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes Räumungs- und Instandhaltungsarbeiten an.
Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Nr. 8 in Bühl-Eisental, Bereich Tillmatten
Ab der 15. Kalenderwoche beginnen die Bauarbeiten für die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Nr. 8 in Bühl-Eisental. Die südliche Böschung wird geotechnisch saniert und flacher gestaltet. Die Dammkrone wird erhöht. Der Krebsbach wird auf einer Länge von 40 m in Richtung Norden verlegt. Die Sanierungsmaßnahmen erhöhen den Hochwasserschutzgrad des Beckens.
Für die Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baustoffen wird eine Teilfläche des Parkplatzes des Friedhofs genutzt und es entfallen einige Parkplätze für die Dauer der Bauzeit
von etwa vier Monaten.
Der Verband bittet um Verständnis für Verkehrsbehinderungen und Lärmbelästigungen