Zweckverband Hochwasserschutz
RAUM BADEN-BADEN/BÜHL

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen können bei der Geschäftsstelle des Verbands kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.

Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung auch zugesandt werden. Der Versand an eine E-Mailadresse erfolgt kostenlos.

Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl
Geschäftsstelle
Weitenunger Straße 25 a
77815 Bühl
Telefon: 07223 - 935 7000
Telefax: 07223 - 935 7029


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden: 

Allgmeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern


Das Umweltamt der Stadt Baden-Baden als Untere Wasserbehörde erlässt nach §§ 21 Abs. 2 Nr. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit§ 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Fließgewässern und Seen) -auch in geringen Mengen- ist im Stadtkreis Baden-Baden weiterhin biseinschließlich 31.10.2026 verboten. Der wasserrechtliche Gemeingebrauchnach § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 20 WG wird insofern bèschränkt.

Diese Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Stadtkreis Baden-Baden. Im Rahmen der Allgemeinverfügung ist auch das Abfüllen und Ableiten von Wasser aus gefassten Quellen in den Waldgebieten des Stadtgebiets Baden-Badenverboten. Ausgenommen von dieser Allgemeinverfügung sind lediglich die Baggerseen.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf des 31.10.2026. Das Umweltamt der Stadt Baden-Baden als Untere Wasserbehörde kann auf Antrag in begründeten Fällen eine widerrufliche Ausnahme erteilen. Die Ausnahme kann unter Bedingungen/Auflagen erteilt werden.
Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

bitte klicken Sie auf den untenstehenden Link:

Allgemeinverfügung mit Siegel Unterschrift.pdf


Durchführung von Gehölzarbeiten an den Gewässern und Anlagen des Zweckverbandes Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl

Der Zweckverband Hochwasserschutz Raum Baden-Baden/Bühl führt ab Oktober bis Ende Februar 2027 Baumfällungen an den Verbandsgewässern und Hochwasserrückhaltebecken der Gemarkungen Baden-Baden, Bühl und Sinzheim durch.


Im Rahmen der Arbeiten kann es kurzfristig zu Behinderungen des dortigen Verkehrs kommen. Der Verband bittet hierfür um Verständnis.